Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Logic Lift, Inhaber Leon Zeilmeier, Bergstraße 18, 84184 Tiefenbach (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Soweit ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen werden, bleiben deren zwingende gesetzliche Rechte von diesen AGB unberührt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten Verträgen (z. B. Wartungsverträgen), haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
– Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites
– Betreuung, Wartung und Aktualisierung von Websites
– Bereitstellung von Web- und E-Mail-Hosting sowie Einrichtung professioneller E-Mail-Adressen
– Beschaffung, Inbetriebnahme und Betreuung von Hardware
– Installation, Einrichtung und Support von Software
– Gestaltung und Druck von Printmedien
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte (z. B. Domain-Registrare, Rechenzentren, Druckereien, Lieferanten) einzusetzen.
(4) Beratungsleistungen sowie Wartungs- und Supportleistungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten), Zugänge (z. B. zu Hosting, Domains, Content-Management-Systemen, Geräten und Netzwerken) und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Rechtsverletzung beruhen.
(3) Für die Rechtmäßigkeit der Inhalte seiner Website (einschließlich Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweisen) ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
(4) Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Vor Arbeiten an Hard- und Software sind vorhandene Daten durch den Auftraggeber zu sichern.
(5) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle oder Lieferschwierigkeiten von Drittanbietern), haftet der Auftragnehmer nicht. Vereinbarte Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(1) Soweit Werkleistungen erbracht werden (z. B. die Erstellung einer Website), zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Leistung produktiv nutzt, insbesondere die Website auf Wunsch des Auftraggebers veröffentlicht wird.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Ist keine Vergütung vereinbart, wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
(2) Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Laufende Pauschalen (z. B. für Wartung oder Hosting) werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus berechnet.
(4) Bei Projekten mit größerem Umfang ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Für die Beschaffung von Hardware, Software-Lizenzen und Druckerzeugnissen kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, weitere Leistungen – insbesondere Hosting- und Betreuungsleistungen – nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzuhalten.
Gelieferte Waren (z. B. Hardware, Druckerzeugnisse) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Website-Design, Grafiken, Quellcode) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(2) Für eingesetzte Fremdkomponenten (z. B. Open-Source-Software, Content-Management-Systeme, Plugins, Schriftarten, Bilddatenbanken) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
(3) Der Auftragnehmer darf erstellte Arbeiten unter Nennung des Auftraggebers als Referenz verwenden und einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft auf der Website platzieren, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer stellt Hosting- und E-Mail-Leistungen auf eigenen bzw. angemieteten Servern zur Verfügung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(2) Domains werden im Namen des Auftraggebers bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. einem Registrar registriert. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten und keine unerwünschten Werbe-E-Mails (Spam) zu versenden. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Inhalte oder Dienste vorübergehend zu sperren.
(4) Nach Vertragsende werden Domains auf Wunsch des Auftraggebers an einen neuen Anbieter übertragen und gespeicherte Daten in einem gängigen Format herausgegeben. Daten, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abgerufen werden, können gelöscht werden.
(1) Wartungs-, Betreuungs- und Hosting-Verträge laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(1) Bei Mängeln an Werkleistungen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, nach seiner Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 13 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(3) Keine Mängel sind insbesondere Fehler, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Updates von Browsern, Betriebssystemen oder Fremdsoftware nach Abnahme oder auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
(4) Für gelieferte Hardware und Software von Drittherstellern gelten ergänzend die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Hosting oder Fernwartung), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Landshut.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.